Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Alpha Intelligence GmbH

gültig ab 01. September 2026

1 · Präambel

Die Alpha Intelligence GmbH, FN 669648 b, Handelsgericht Wien, Obere Donaustraße 73/1/18, 1020 Wien (im Folgenden kurz „Alpha Intelligence“) entwickelt und betreibt eine Software im Bereich Wissensmanagement und erbringt darüber hinaus die damit verbundenen Dienstleistungen, insbesondere Beratung, Analyse, Konzeption und Umsetzungsbegleitung. Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten zwischen Alpha Intelligence und Kunden von Alpha Intelligence. Kunden von Alpha Intelligence sind Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 2 KSchG.

2 · Geltungsbereich

2.1 Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Alpha Intelligence und ihren Kunden, sei es auf entgeltlicher oder unentgeltlicher Basis. Alpha Intelligence erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Die bloße Inanspruchnahme von Leistungen bewirkt, dass diese AGB der Geschäftsbeziehung zugrunde gelegt werden.

2.2 Individualvereinbarungen, die jeweilige Leistungsbeschreibung und der Auftragsverarbeitungsvertrag gelten vorrangig zu diesen AGB; der Auftragsverarbeitungsvertrag geht in datenschutzrechtlichen Fragen vor. Individualvereinbarungen und Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform; formlose Zusagen sind nicht bindend.

2.3 Allfällige AGB des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn Alpha Intelligence dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2.4 Alpha Intelligence ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Die Änderung wird dem Kunden mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde kann innerhalb von vier Wochen ab Zugang schriftlich widersprechen; auf diese Frist und die Rechtsfolgen wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Ohne Widerspruch gilt die Änderung als anerkannt. Im Fall eines Widerspruchs gelten die bisherigen AGB weiter; Alpha Intelligence kann den betroffenen Vertrag zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit kündigen.

3 · Leistungen von Alpha Intelligence

Bereitstellung der Plattform

3.1 Alpha Intelligence stellt dem Kunden die KI-Wissensplattform Agent Alpha in der jeweils aktuellen Fassung als Software-as-a-Service zur Nutzung bereit (nachfolgend kurz „Plattform“). Die Bereitstellung umfasst die Speicherung der in der Plattform entstehenden Inhalte. Der Zugriff erfolgt über die von Alpha Intelligence bereitgestellten Zugangswege; eine Überlassung von Programmkopien erfolgt nicht. Der vereinbarte Funktionsumfang und die anzubindenden Quellsysteme ergeben sich aus der Individualvereinbarung.

3.2 Alpha Intelligence behält sich vor, die Plattform und sämtliche Spezifikationen jederzeit weiterzuentwickeln und zu ändern, etwa durch Verwendung neuerer Technologien, Systeme, Verfahren, Modelle oder Standards. Der Kunde anerkennt, dass dabei temporär Wartungszeiten auftreten können. Bei wesentlichen Leistungsänderungen informiert Alpha Intelligence rechtzeitig vorab; entstehen dem Kunden dadurch unzumutbare Nachteile, kann er den Vertrag binnen 14 Tagen ab Mitteilung zum Termin der Änderung außerordentlich kündigen.

3.3 Erprobungsphasen (Proof of Concept) werden gesondert vereinbart und enden mit Ablauf der vereinbarten Dauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

3.4 Alpha Intelligence ist nur für die von ihr selbst bereitgestellten Leistungen verantwortlich. Aus Funktionsstörungen, die auf Eingriffe des Kunden oder beigezogener Dritter, auf Änderungen in den angebundenen Quellsystemen oder auf unrichtige oder unvollständige Inhalte des Kunden zurückzuführen sind, erwachsen dem Kunden keine Ansprüche.

3.5 Alpha Intelligence erbringt ihre Leistung bis zum Übergang der von ihr genutzten Cloud-Infrastruktur zum öffentlichen Internet (Übergabepunkt). Die Endgeräte des Kunden, dessen Netzanbindung und Arbeitsumgebung sowie die angebundenen Quellsysteme sind nicht Leistungsgegenstand.

3.6 Alpha Intelligence sorgt für eine angemessene Sicherung der in der Plattform gespeicherten Inhalte. Eine allenfalls erforderliche Wiederherstellung erfolgt unentgeltlich, sofern der Datenverlust nicht vom Kunden oder dessen Nutzern zu vertreten ist; andernfalls trägt der Kunde die damit verbundenen Kosten. Alpha Intelligence weist darauf hin, dass eine Wiederherstellung von Daten nur für einen Zeitraum von maximal 35 Tagen möglich ist.

Beratung und verbundene Dienstleistungen

3.7 Nach gesonderter Vereinbarung erbringt Alpha Intelligence Beratung und verbundene Dienstleistungen der Informationstechnik im Zusammenhang mit der Plattform und mit der Nutzbarmachung von Informationsbeständen („Projektleistungen“). Inhalt und Umfang ergeben sich aus der Individualvereinbarung. Projektleistungen werden als Dienstleistung nach Aufwand erbracht; geschuldet ist die fachgerechte Durchführung, nicht der Eintritt eines bestimmten Erfolgs.

3.8 An den für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen erhält dieser mit vollständiger Zahlung ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für eigene Zwecke. Methoden, Verfahren, Vorlagen, Bausteine und allgemeines Erfahrungswissen verbleiben bei Alpha Intelligence. Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsprüfungsberatung sowie sonstige berufsrechtlich vorbehaltene Tätigkeiten sind nicht Gegenstand der Projektleistungen.

4 · Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde verwendet die Plattform nur im Einklang mit diesen AGB und allfälligen Individualvereinbarungen und sorgt dafür, dass sich auch alle seine Nutzer daran halten. Er haftet Alpha Intelligence für sämtliche Schäden aus der Verletzung dieser Pflichten, insbesondere bei rechtswidriger Verwendung der Plattform.

4.2 Der Kunde wird die Plattform nicht missbräuchlich verwenden, insbesondere nicht zur Speicherung oder Verbreitung gesetzwidriger Inhalte, und keine Systeme oder Daten einsetzen, die die Plattform oder die Systeme von Alpha Intelligence beeinträchtigen könnten. Er wird weiters die Sicherheitsvorkehrungen der eingesetzten Modelle und die Berechtigungslogik der Plattform nicht umgehen, die Plattform nicht zur Entwicklung oder zum Training konkurrierender Modelle nutzen und sie nicht außerhalb der bereitgestellten Schnittstellen automatisiert massenhaft abfragen.

4.3 Der Kunde unterhält die für die Nutzung notwendige IT-Infrastruktur auf eigene Kosten und Gefahr. Die technischen Voraussetzungen für Zugang und Anbindung der Quellsysteme werden im Projekt bzw. in der Individualvereinbarung festgelegt; für deren Erfüllung ist der Kunde verantwortlich. Er verwahrt seine Zugangsdaten sicher und richtet die Berechtigungen so ein, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf die jeweiligen Inhalte erhalten.

4.4 Der Kunde stellt die für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Zugänge, Freigaben und Ansprechpersonen rechtzeitig bereit und steht dafür ein, dass er zur Bereitstellung der eingebrachten Inhalte berechtigt ist. Kommt er dem nicht nach, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen; nachweislichen Mehraufwand kann Alpha Intelligence nach Aufwand verrechnen.

4.5 Alpha Intelligence kann den Zugang bei Verstoß gegen diese AGB oder Individualvereinbarungen, insbesondere bei Zahlungsverzug, sowie bei erheblichem Sicherheitsrisiko sperren. Die Pflicht zur Zahlung des Nutzungsentgelts bleibt davon unberührt. Alpha Intelligence informiert den Kunden unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist.

4.6 Der Kunde stimmt zu, dass Alpha Intelligence Namen und Firmenlogo des Kunden für die Dauer des Vertrages für Marketingzwecke verwenden darf, insbesondere zur Nennung als Referenzkunde auf der Website. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Gemeinsame Fallstudien und Zitate bedürfen seiner vorherigen Freigabe.

5 · Nutzungsrechte und Lizenzmodell

5.1 Alle Rechte an der Plattform und an der ihr zugrunde liegenden Software stehen Alpha Intelligence zu. Dem Kunden wird das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht eingeräumt, die Plattform im vereinbarten Umfang während der Vertragsdauer zu benutzen. Es ist ihm nicht gestattet, die Plattform zu vervielfältigen, zu veräußern, zu vermieten, zu verleihen, Dritten zu überlassen, Sublizenzen zu gewähren oder sie als eigene Dienstleistung anzubieten. Weitergehende Rechte, insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte, erwirbt der Kunde nicht.

5.2 Das Entgelt richtet sich nach dem in der Individualvereinbarung festgelegten Geltungsbereich, also nach der Zahl der Mitarbeitenden im abgedeckten Organisationsbereich, und nicht nach der Zahl der eingerichteten Zugänge.

5.3 Erweitert sich der Geltungsbereich dauerhaft um mehr als zehn Prozent oder wird die Plattform außerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs bzw. durch automatisierte Massenabfragen genutzt, wird in Abstimmung mit dem Kunden eine Anpassung des Entgelts vorgenommen; unterjährige Anpassungen werden anteilig verrechnet.

5.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die der Plattform zugrunde liegende Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, das anwendbare Recht gestattet dies ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich und zwingend.

5.5 Für in der Plattform eingesetzte oder dem Kunden überlassene Komponenten Dritter gelten vorrangig die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller. Dieser Punkt 5 gilt sinngemäß für überlassene Unterlagen und Dokumentation.

6 · Kundendaten und künstliche Intelligenz

6.1 Die vom Kunden eingebrachten oder angebundenen Inhalte, die daraus entstehende Wissensbasis sowie die von der Plattform erzeugten Antworten und Weiterleitungsvorschläge („Ausgaben“) bleiben dem Kunden zugeordnet. Alpha Intelligence erwirbt daran keine eigenen Rechte und verarbeitet diese Inhalte ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen; davon unberührt bleibt die Auswertung aggregierter Nutzungsstatistiken, die weder personenbezogen noch auf den Kunden rückführbar sind, zur Verbesserung von Betrieb und Qualität der Plattform.

6.2 Alpha Intelligence verwendet Inhalte des Kunden nicht zum Training oder zur Verbesserung von KI- Modellen, auch nicht in aggregierter Form. Die eingesetzten Modelle werden so ausgewählt und konfiguriert, dass die übermittelten Inhalte nicht zu Trainingszwecken verwendet werden. Die eingesetzten Anbieter ergeben sich aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag.

6.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Ausgaben unvollständig oder unzutreffend sein können. Alpha Intelligence schuldet den vertragsgemäßen Betrieb der Plattform, nicht die inhaltliche Richtigkeit einzelner Ausgaben; vor der Verwendung in Entscheidungen von Bedeutung sind Ausgaben anhand der angegebenen Quellen zu prüfen. Beanstandet der Kunde eine Ausgabe, besteht die Abhilfe darin, dass Alpha Intelligence die Ausgabe entfernt oder die zugrundeliegende Konfiguration korrigiert; weitergehende Ansprüche aus einzelnen Ausgaben bestehen nicht; Punkt 7 bleibt unberührt.

6.4 Die Plattform ist nicht für automatisierte Entscheidungen bestimmt, die gegenüber Personen rechtliche Wirkung entfalten oder sie ähnlich erheblich beeinträchtigen (Art 22 DSGVO). Der Kunde setzt die Plattform nicht für Hochrisiko-Anwendungsfälle nach Anhang III der Verordnung (EU) 2024/1689 ein, insbesondere nicht für Personalauswahl, Beförderungs- oder Beendigungsentscheidungen und Leistungsbewertung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

7 · Gewährleistung, Haftung und Funktionsstörungen

7.1 Alpha Intelligence stellt die Plattform den Kunden nach den Grundsätzen des wirtschaftlich Zumutbaren bereit und bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzung sowie um die Behebung von Fehlern, die die Nutzung einschränken.

7.2 Soweit nicht ausdrücklich eine Verfügbarkeit vereinbart wurde, übernimmt Alpha Intelligence keine Gewährleistung oder Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Plattform oder deren Freiheit von Fehlern. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich Fehler in Software nach dem Stand der Technik nicht gänzlich ausschließen lassen und dass Verbindungsfehler sowie Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Funktionsstörungen führen können. Soweit die Gewährleistung im Einzelfall nicht wirksam ausgeschlossen werden kann, hat Verbesserung Vorrang vor Preisminderung und Wandlung.

7.3 Alpha Intelligence haftet nicht für durch Funktionsstörungen verursachte mittelbare Schäden beim Kunden oder Dritten und nicht für Schäden an Endgeräten des Kunden. Der Ersatz von Folgeschäden wie Verdienstentgang oder entgangenem Gewinn ist ebenso ausgeschlossen wie die Haftung für Schäden aufgrund der Verzögerung von Projekten, für ausgebliebene Einsparungen sowie für Schäden aus Ansprüchen Dritter.

7.4 Alpha Intelligence haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist für jedes schadensverursachende Ereignis, auch bei einer Mehrzahl von Geschädigten, mit insgesamt EUR 10.000,- begrenzt; ist der Gesamtschaden höher, verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilig. Die Haftung für Personenschäden, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und Ansprüche nach Art 82 DSGVO bleiben unberührt.

7.5 Alpha Intelligence haftet nicht für Schäden und Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, auf geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen oder Parameter, auf Änderungen in den angebundenen Quellsystemen, auf Störungen öffentlicher Kommunikationsnetze, auf die Nichterfüllung der nach Punkt 4.3 festgelegten technischen Voraussetzungen oder auf schlichte Anwendungsfehler des Kunden zurückzuführen sind.

7.6 Alpha Intelligence haftet nicht für Datenverluste, die auf Verbindungsstörungen oder auf eine fehlgeschlagene Übertragung aus den angebundenen Quellsystemen zurückzuführen sind.

7.7 Der Kunde wird Alpha Intelligence über Funktionsstörungen unverzüglich und nach Möglichkeit mit einer nachvollziehbaren Fehlerbeschreibung in Kenntnis setzen und bei der Behebung unentgeltlich behilflich sein.

7.8 Die Plattform wurde nicht dafür entwickelt und ist nicht dafür vorgesehen, in Anwendungen eingesetzt zu werden, die eine ausfallsichere Leistung erfordern oder bei denen ein Versagen der Plattform direkt den Tod, Verletzungen, schwere Sachschäden oder Umweltschäden zur Folge haben könnte.

7.9 Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie etwa Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Epidemien, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Telekommunikationsnetzen, Ausfall der eingesetzten Infrastruktur- oder Modellanbieter oder sich auf die Plattform auswirkender Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar und erwachsen dem Kunden daraus keine Ansprüche.

8 · Datenschutz

8.1 Als Nutzer der Plattform ist der Kunde datenschutzrechtlicher Verantwortlicher, Alpha Intelligence ist Auftragsverarbeiter. Dazu wird vor Beginn der Verarbeitung ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen; in Ermangelung eines individuell vereinbarten Vertrags gilt der Standard- Auftragsverarbeitungsvertrag von Alpha Intelligence. Alpha Intelligence betreibt die Plattform und setzt die verwendeten Modelle so ein, dass die Verarbeitung in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt.

8.2 Als Verantwortlicher ist der Kunde selbst für die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung und des Datenschutzgesetzes verantwortlich. Soweit er im Rahmen der Nutzung personenbezogene Daten verarbeitet, steht er dafür ein, dass er dazu berechtigt ist.

9 · Geheimhaltung

9.1 Der Kunde und Alpha Intelligence behandeln alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich und machen sie Dritten nicht zugänglich, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, dem Empfänger bereits ohne Geheimhaltungsverpflichtung bekannt waren, ihm von einem Dritten ohne solche Verpflichtung mitgeteilt wurden, von ihm nachweislich unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung offenzulegen sind. Diese Pflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

9.2 Die von Alpha Intelligence zur Vertragserfüllung beigezogenen Subunternehmen gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.

10 · Dauer und Kündigung

10.1 Die Mindestvertragslaufzeit wird in der Individualvereinbarung festgelegt. Nach deren Ablauf verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine Partei unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt hat. Die Kündigung bedarf der Textform.

10.2 Bei Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgt keine Gutschrift für die restliche Laufzeit.

10.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Alpha Intelligence insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf, bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden sowie bei begründetem Verdacht einer missbräuchlichen Verwendung.

10.4 Nach Ende der Vertragslaufzeit sind die Inhalte des Kunden für weitere 30 Kalendertage abrufbar, danach werden sie gelöscht. Der Kunde hat seine Inhalte rechtzeitig selbst zu sichern. Ob und in welchem Umfang und Format Inhalte exportiert oder übertragen werden können, wird in der Individualvereinbarung vereinbart.

11 · Informationspflichten

11.1 Der Kunde informiert Alpha Intelligence unverzüglich über Änderungen seiner Anschrift oder Kontaktdaten. Unterlässt er dies, gelten Erklärungen auch dann als zugestellt, wenn an die zuletzt gültigen Kontaktdaten zugestellt wurde.

11.2 Der Kunde akzeptiert, dass Alpha Intelligence rechtlich bedeutsame Erklärungen und Rechnungen elektronisch, insbesondere per E-Mail, übermitteln kann. Erklärungen gelten als zugegangen, sobald der Kunde sie unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann.

12 · Zahlungsbedingungen

12.1 Sämtliche Beträge verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, exklusive Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben. Ein Abzug von Skonto ist ausgeschlossen.

12.2 Nutzungsentgelte werden für ein Vertragsjahr im Voraus verrechnet, Projektleistungen monatlich im Nachhinein. Rechnungen werden per E-Mail als PDF übermittelt und sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

12.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Zusätzlich trägt der Kunde angemessene Mahngebühren, die notwendigen Kosten des Einschreitens von Rechtsanwälten und Inkassoinstituten sowie alle mit der Überweisung verbundenen Bankspesen. Zahlungen werden zunächst auf Unkosten und Verzugszinsen, danach auf die älteste Schuld angerechnet.

12.4 Alpha Intelligence ist berechtigt, die Entgelte einmal jährlich mit Wirkung zum Beginn des nächsten Vertragsjahres entsprechend der Veränderung des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex (VPI 2020 oder eines an seine Stelle tretenden Index) anzupassen. Ausgangsbasis ist der für den Monat des Vertragsbeginns veröffentlichte Indexwert, Vergleichswert der Indexwert für denselben Monat des jeweiligen Folgejahres. Die Anpassung erfolgt in beide Richtungen und wird mit der ersten Rechnung des neuen Vertragsjahres bekanntgegeben.

12.5 Darüber hinausgehende Anpassungen teilt Alpha Intelligence mindestens zwei Monate vor Beginn des nächsten Vertragsjahres mit; sie gelten ab diesem Zeitpunkt. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit kündigen. Innerhalb eines laufenden Vertragsjahres bleiben die vereinbarten Entgelte unverändert.

12.6 Vereinbarte Einführungskonditionen gelten nur für den ausdrücklich vereinbarten Zeitraum.

12.7 Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht binnen drei Monaten nach Rechnungslegung schriftlich Einwand erhoben wurde.

12.8 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur aus demselben Vertragsverhältnis zu.

13 · Sonstige Bestimmungen

13.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

13.2 Die Geltendmachung der Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) ist ausgeschlossen.

13.3 Jede Verfügung des Kunden über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Alpha Intelligence. Alpha Intelligence ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen und sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Dritter zu bedienen.

13.4 Der Kunde nutzt die Plattform nicht unter Verstoß gegen anwendbare Ausfuhr- und Sanktionsvorschriften der Europäischen Union.

13.5 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, auch bei Nutzung im Ausland oder sonstigem Auslandsbezug, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN- Kaufrechts. Für Streitigkeiten gilt die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes Wien Innere Stadt als vereinbart; Erfüllungsort ist ebenso Wien Innere Stadt.

Alpha Intelligence GmbH Obere Donaustraße 73/1/18, 1020 Wien
FN 669648 b, Handelsgericht Wien · UID ATU82934247